Sitz, Geschäftsstelle und Zuchtbuchamt
Brunnenstraße 98 in 32584 Löhne Tel.: 05732 / 89 19 68 Fax: 05732 / 8 14 13
Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Der IRV
Aktuelles
Dies & Das
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Zuchtwarteordnung im IRV e.V
gültig seit 01.05.2012
1. Allgemeines
- Diese Ordnung regelt Ausbildung und Tätigkeit von Personen, die die Zuchtstätten- und Wurfkontrollen nach der IRV e. V. -Zuchtordnung sicherstellen.
- Zuchtwarte stehen allen Mitgliedern des IRV e. V. zur Beratung in Zuchtangelegenheiten zur Verfügung.
2. Definition der Ämter
- Hauptzuchtwart
- Der Hauptzuchtwart ist zuständig für alle Fragen der Zucht sowie Zuchtlenkung und Maßnahmen des Verbands. Der Hauptzuchtwart und der IRV-Vorstand leiten die Ausbildung neuer Zuchtwarte. Die Ausbildung ist kynologisch und spezifisch immer auf dem neuesten Stand zu halten.
- Zuchtwart
- Die Zuchtwarte sind Ansprechpartner und Berater der IRV-Mitglieder in Zuchtangelegenheiten, sie kontrollieren die Zuchtstätten und achten auf Einhaltung der Zuchtbestimmungen.
Alle Zuchtwarte müssen regelmäßig, spätestens jedoch alle 2 Jahre, an einem allgemeinen Zuchtwarte-Treffen teilnehmen.
3. Zuchtwarteausbildung
- Zuchtwartbewerber
- Zuchtwartbewerber sind Mitglieder einer IRV-Gruppe oder IRV-Vereins, die im Verband selber züchten. Sie werden dem Hauptzuchtwart oder dem IRV-Vorstand als Zuchtwartanwärter vorgeschlagen.
- Persönliche Voraussetzungen
- Eine zweijährige Mitgliedschaft im Verband
- Mindestalter 20 Jahre
- Kynologisches Fachwissen
- Kenntnisse von Zuchtzielen und Aufgaben des IRV e. V. und FCI
- Unbescholtenheit im eigenen Zuchtgeschehen
- Die Ausbildungskosten trägt der Zuchtwartanwärter selbst.
- Ausbildung zum Zuchtwart
- Der Hauptzuchtwart und der IRV-Vorstand entscheiden über die Zulassung zur Zuchtwartausbildung.
- Die Zuchtwarte werden vom Hauptzuchtwart oder dem IRV-Vorstand ausgebildet.
- Es handelt sich hierbei um die theoretische Einführung zum Zuchtwart sowie das Erlernen des Transpondersetzens als praktische Einführung.
- Eine schriftliche und praktische Prüfung schließt die Zuchtwartausbildung ab.
- Zusätzlich erfolgt eine Einweisung durch einen ausgebildeten Zuchtwart bei einer Wurfabnahme vor Ort.
- Ernennung und Bestätigung
- Nach Beendigung der Ausbildung wird der Zuchtwart durch den Hauptzuchtwart oder dem IRV-Vorstand bestätigt und in die Zuchtwartliste übernommen.
- IRV-Gruppen und IRV-Vereine bestätigen den Zuchtwart durch Rücksprache mit der Geschäftsstelle oder durch Wahl bei der Ortsgruppen-JHV.
- Disziplinarmaßnahmen
- Zuchtwarte sind dem Hauptzuchtwart und dem IRV-Vorstand unterstellt.
- Bei Verstößen gegen die IRV-Satzung oder der IRV-Zuchtordnung können Zuchtwarte abberufen und von der Zuchtwartliste gestrichen werden.
4. Aufgaben des Zuchtwarts
- Zuchtwarte führen eine Zuchtstättenerstbesichtigung von Neuzüchtern durch. Dieses wird mit entsprechenden Formularen in der Zuchtstättendokumentation festgehalten. Diese Dokumente werden in der Geschäftsstelle aufbewahrt.
- Zuchtwarte sind berechtigt jederzeit und unangemeldet eine erneute Überprüfung der Zuchtstätte vorzunehmen. Diese Formulare werden ebenfalls in der Geschäftsstelle aufbewahrt.
- Zuchtwarte überprüfen bei der Erstabnahme einer neuen Zuchtstätte, ob diese für die entsprechende Rasse geeignet ist.
- Zuchtwarte überprüfen, ob Neuzüchter über ausreichende Grundkenntnisse über Auswahlkriterien der Elterntiere, Deckakt, Trächtigkeit, Geburt und Welpenaufzucht verfügen. Bei Wissenslücken muss an einem Züchterseminar teilgenommen werden.
- Anlässlich einer Wurfmeldung kann der Zuchtwart eine Wurfbesichtigung vornehmen. Er ist außerdem berechtigt, jederzeit und unangemeldet eine weitere Wurfbesichtigung durchzuführen.
- Frühestens ab der 6. Woche darf der Zuchtwart die Wurfabnahme durchführen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Alle Welpen müssen gechipt sein. Dieses kann durch den Zuchtwart selbst oder vorher von einem Tierarzt vorgenommen werden.
- Die Welpen, die Mutterhündin sowie die Zuchtstätte werden begutachtet und der aktuelle Zustand in den Wurfmeldeschein eingetragen.
- Der Zuchtwart überprüft, ob alle Zucht- und Eintragungsbestimmungen eingehalten wurden.
- Der Wurfmeldeschein ist korrekt auszufüllen und wird mit der Unterschrift des Züchters und des Zuchtwartes bestätigt.
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- Die Zuchtwarte führen ihr ein eigenes Wurfprotokoll.
- Zuchtwarte rechnen ihre Auslagen, wie Zuchtstättenbesichtigungen, Wurfabnahmen, Transponder- und Reisekosten nach der derzeit gültigen IRV-Gebührenordnung mit dem Züchter ab.
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