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IRV – Fährtenhund

Prüfungsordnung
Stand: Stand Oktober 2013

Fährtenhund I:

Zulassungsvoraussetzung: Alter 14 Monate
Verlorensuche auf einer 600 - 700 Schritt langen, 40 Minuten alten Hundeführerfährte mit 2 Gegenständen, 2 Winkeln und drei Schenkeln.
Höchstpunktzahl: 100 Punkte.
Ausführungsbestimmungen:
Die Fährte wird nach den Bestimmungen nach Sch H I gelegt, abgearbeitet und bewertet, dabei muss die Fährte einmal über einen befestigten Weg gelegt werden und es hat mindestens ein Geländewechsel zu erfolgen. In Anpassung an das Gelände kann der erste Gegenstand sowohl auf dem ersten als auch auf dem zweiten Schenkel abgelegt werden.

Fährtenhund II:

Zulassungsvoraussetzung: Erfolgreich abgelegte FH I oder Sch H-I Prüfung
Verlorensuche auf einer ca. 1200 Schritt langen mindestens 90 Minuten alten Fremdfährte mit 3 Gegenständen, 4 Winkeln und 5 Schenkeln.
Höchstpunktzahl: 100 Punkte.
Ausführungsbestimmungen:
Es gelten die Bestimmungen nach Sch H III. Die Fährte muss beim Legen einmal eine befestigte Straße kreuzen oder ein Fließgewässer (Bach) queren. Es hat mindestens ein Geländewechsel zu erfolgen. Für die Abnahme der Prüfung gelten die allgemeinen Bestimmungen der Fährtenarbeit (Sch H I).

Fährtenhund III:

Zulassungsvoraussetzung: Erfolgreich abgelegte Sch H - Prüfung oder FH II.
Verlorensuche auf einer mindestens 1500 Schritt langen, mindestens 3 Stunden alten Fremdfährte mit 4 Gegenständen, die in 6 Winkeln verläuft und insgesamt 7 Schenkel aufweist und wenigstens 3mal von einer frischeren Fremdfährte geschnitten wird.
Punktewertung:
Absuchen der Fährte: 72
Auffinden und korrektes Anzeigen der Gegenstände: 7 + 7 +7 +7 = 28
Gesamtpunkte: 100
Ausführungsbestimmungen:
Das Legen der Fährte hat nach wirklichkeitsnahen Gesichtspunkten zu erfolgen, dabei ist das Queren einer Straße oder eines Fließgewässers zu berücksichtigen. Mindestens ein Geländewechsel hat zu erfolgen. Die Gegenstände sind in unregelmäßigen Abständen abzulegen, wobei der erste Gegenstand erst nach 250 Schritten abgelegt werden darf. Die Gegenstände dürfen nicht im Winkel abgelegt werden, auch darf die spätere Verleitfährte nicht durch die Winkel verlaufen.
Unterschiede zu anderen Fährten:
Hat der Hundeführer das Gefühl, dass der Hund die Fährte nicht richtig aufgenommen hat, darf er ihn noch einmal ansetzen, insoweit er nicht schon 15 Schritt oder weiter vom Abgang entfernt ist. Der erforderliche Punktabzug beträgt hier dann 4 Punkte. Die Fährte soll ruhig ausgearbeitet werden, so dass der Hundeführer im Schritt folgen kann. Richter, Fährtenleger und Prüfungsleiter können in mäßigem Abstand folgen.
Gegenstände:
Jegliches Vorgehen im Verweisen oder Aufnehmen ist fehlerhaft. Für jeden nicht gefundenen Gegenstand werden 7 Punkte, für jeden falsch angezeigten, nicht vom Fährtenleger ausgelegten Gegenstand werden 4 Punkte abgezogen.
Verleitfährte:
Wechselt der Hund in die Verleitfährte und folgt dieser so weit, dass eine Rückkehr zur ursprünglichen Fährte nicht mehr zu erwarten ist, muss die Fährtenarbeit abgebrochen wird.
Bewertung:
Ansonsten gelten für die Bewertung  die Bestimmungen aus  Schutzhund I - III entsprechend.

 
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