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Der IRV
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Zuchtwarteordnung im IRV e.V

gültig seit 01.05.2012

1. Allgemeines

  1. Diese Ordnung regelt Ausbildung und Tätigkeit von Personen, die die Zuchtstätten- und Wurfkontrollen nach der IRV e. V. -Zuchtordnung sicherstellen.
  2. Zuchtwarte stehen allen Mitgliedern des IRV e. V. zur Beratung in Zuchtangelegenheiten zur Verfügung.

2. Definition der Ämter

  1. Hauptzuchtwart
    • Der Hauptzuchtwart ist zuständig für alle Fragen der Zucht sowie Zuchtlenkung und Maßnahmen des Verbands. Der Hauptzuchtwart und der IRV-Vorstand leiten die Ausbildung neuer Zuchtwarte. Die Ausbildung ist kynologisch und spezifisch immer auf dem neuesten Stand zu halten.
  2. Zuchtwart
    • Die Zuchtwarte sind Ansprechpartner und Berater der IRV-Mitglieder in Zuchtangelegenheiten, sie kontrollieren die Zuchtstätten und achten auf Einhaltung der Zuchtbestimmungen.
    Alle Zuchtwarte müssen regelmäßig, spätestens jedoch alle 2 Jahre, an einem allgemeinen Zuchtwarte-Treffen teilnehmen.
  3. 3. Zuchtwarteausbildung

    1. Zuchtwartbewerber
      • Zuchtwartbewerber sind Mitglieder einer IRV-Gruppe oder IRV-Vereins, die im Verband selber züchten. Sie werden dem Hauptzuchtwart oder dem IRV-Vorstand als Zuchtwartanwärter vorgeschlagen.
    2. Persönliche Voraussetzungen
      • Eine zweijährige Mitgliedschaft im Verband
      • Mindestalter 20 Jahre
      • Kynologisches Fachwissen
      • Kenntnisse von Zuchtzielen und Aufgaben des IRV e. V. und FCI
      • Unbescholtenheit im eigenen Zuchtgeschehen
      • Die Ausbildungskosten trägt der Zuchtwartanwärter selbst.
    3. Ausbildung zum Zuchtwart
      • Der Hauptzuchtwart und der IRV-Vorstand entscheiden über die Zulassung zur Zuchtwartausbildung.
      • Die Zuchtwarte werden vom Hauptzuchtwart oder dem IRV-Vorstand ausgebildet.
      • Es handelt sich hierbei um die theoretische Einführung zum Zuchtwart sowie das Erlernen des Transpondersetzens als praktische Einführung.
      • Eine schriftliche und praktische Prüfung schließt die Zuchtwartausbildung ab.
      • Zusätzlich erfolgt eine Einweisung durch einen ausgebildeten Zuchtwart bei einer Wurfabnahme vor Ort.
    4. Ernennung und Bestätigung
      • Nach Beendigung der Ausbildung wird der Zuchtwart durch den Hauptzuchtwart oder dem IRV-Vorstand bestätigt und in die Zuchtwartliste übernommen.
      • IRV-Gruppen und IRV-Vereine bestätigen den Zuchtwart durch Rücksprache mit der Geschäftsstelle oder durch Wahl bei der Ortsgruppen-JHV.
    5. Disziplinarmaßnahmen
      • Zuchtwarte sind dem Hauptzuchtwart und dem IRV-Vorstand unterstellt.
      • Bei Verstößen gegen die IRV-Satzung oder der IRV-Zuchtordnung können Zuchtwarte abberufen und von der Zuchtwartliste gestrichen werden.

    4. Aufgaben des Zuchtwarts

    1. Zuchtwarte führen eine Zuchtstättenerstbesichtigung von Neuzüchtern durch. Dieses wird mit entsprechenden Formularen in der Zuchtstättendokumentation festgehalten. Diese Dokumente werden in der Geschäftsstelle aufbewahrt.
    2. Zuchtwarte sind berechtigt jederzeit und unangemeldet eine erneute Überprüfung der Zuchtstätte vorzunehmen. Diese Formulare werden ebenfalls in der Geschäftsstelle aufbewahrt.
    3. Zuchtwarte überprüfen bei der Erstabnahme einer neuen Zuchtstätte, ob diese für die entsprechende Rasse geeignet ist.
    4. Zuchtwarte überprüfen, ob Neuzüchter über ausreichende Grundkenntnisse über Auswahlkriterien der Elterntiere, Deckakt, Trächtigkeit, Geburt und Welpenaufzucht verfügen. Bei Wissenslücken muss an einem Züchterseminar teilgenommen werden.
    5. Anlässlich einer Wurfmeldung kann der Zuchtwart eine Wurfbesichtigung vornehmen. Er ist außerdem berechtigt, jederzeit und unangemeldet eine weitere Wurfbesichtigung durchzuführen.
    6. Frühestens ab der 6. Woche darf der Zuchtwart die Wurfabnahme durchführen.
      Dabei ist folgendes zu beachten:
      • Alle Welpen müssen gechipt sein. Dieses kann durch den Zuchtwart selbst oder vorher von einem Tierarzt vorgenommen werden.
      • Die Welpen, die Mutterhündin sowie die Zuchtstätte werden begutachtet und der aktuelle Zustand in den Wurfmeldeschein eingetragen.
      • Der Zuchtwart überprüft, ob alle Zucht- und Eintragungsbestimmungen eingehalten wurden.
      • Der Wurfmeldeschein ist korrekt auszufüllen und wird mit der Unterschrift des Züchters und des Zuchtwartes bestätigt.
    7. Die Zuchtwarte führen ihr ein eigenes Wurfprotokoll.
    8. Zuchtwarte rechnen ihre Auslagen, wie Zuchtstättenbesichtigungen, Wurfabnahmen, Transponder- und Reisekosten nach der derzeit gültigen IRV-Gebührenordnung mit dem Züchter ab.

 
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