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Wichtige Hinweise für Züchter

Wenn Sie mit Ihrer Hündin züchten wollen, oder wenn Ihr Rüde decken soll, müssen Sie folgendes beachten:

  1. Grundsätzlich soll ihr Hund eine Ausstellung besucht haben, auf der ein zuständiger Formrichter einen Richterbericht erstellt hat.
    Dieser Richterbericht stellt die Grundlage für die Zuchttauglichkeitsprüfung dar.
  2. Es ist nicht erlaubt mit Hunden zu züchten, die nicht zuchttauglich sind.
  3. Ihr Hund muss vorher eine Zuchttauglichkeitsprüfung (ZtP) bestanden haben.
    Dazu wird der Hund einem Zuchtrichter vorgestellt, z.B. auf einer Ausstellung. Das Mindestalter für diese ZtP ist für Kleinrassen 15 Monate, für Großrassen 18 Monate. Auch in der Geschäftsstelle des IRV e.V. in Löhne werden nach Absprache Zuchttauglichkeitsprüfungen angeboten. Diese Bestätigung der Zuchttauglichkeit muss im Ahnenpass des Hundes mit Unterschrift und Stempel des Zuchtrichters eingetragen werden.
  4. Zu jeder Zuchttauglichkeit müssen laborklinische Untersuchungen vorliegen.
  5. Der Besitzer der Hündin sollte sich vor dem Belegen der Hündin durch Vorlage der ZtP-Bescheinigung von der Zuchttauglichkeit des Rüden überzeugen. Dies gilt im umgekehrten Fall natürlich auch für den Deckrüdenbesitzer.
  6. Bei Großrassen ab 45 cm Schulterhöhe ist vor der ZtP ein HD-Befund (Rö -Untersuchung der Hüftgelenke) und ein ED-Befund (Rö -Untersuchung der Ellenbogengelenke) erforderlich. Mindestalter: 18 Monate. Die OCD-Untersuchung / Schultern wird empfohlen.
    Befundbögen sind in der Geschäftsstelle erhältlich. Der Röntgenarzt ist frei wählbar, die Auswertung muss über die zentrale Auswertungsstelle des IRV e.V. erfolgen. Bei Kleinrassen ist vor der ZtP eine Patellaluxation-Untersuchung durch den Tierarzt anzuraten.
  7. Vor Beginn der Zucht setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Zuchtwart/In zwecks Information und Beratung in Verbindung. Bei jedem Neuzüchter wird die Zuchtstätte vom Zuchtwart überprüft / abgenommen und ein „Zuchtstätten-Aufnahmeprotokoll“ erstellt. In Ausnahmefällen kann diese Überprüfung durch einen vom IRV e.V. autorisierten Tierarzt vorgenommen werden.
  8. Wenn die Welpen geboren sind, benachrichtigen Sie den Zuchtwart über die Stärke des Wurfes, dann kann ein Termin für die Wurfabnahme gemacht werden, die frühestens nach der 7.Lebenswoche erfolgen sollte.
  9. Der vom Züchter ausgefüllte und unterschriebene Wurfmeldeschein, der vom Deckrüdenbesitzer ausgefüllte und unterschriebene Deckschein (mit Kopie des Ahnenpasses und der ZTP-Bescheinigung des Rüden) und der Original-Ahnenpass der Mutterhündin mit ZTP-Bescheinigung kann dann zur Wurfanmeldung in der Geschäftsstelle des IRV e.V. eingereicht werden.
 
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