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Verkehrssichere BegleithundprüfungPrüfungsordnung Vorbemerkung:
Die Prüfung zum verkehrssicheren Begleithund ist die Grundlagenprüfung und Voraussetzung für alle weiteren höheren Prüfungsstufen. Auf die sichere Bewegung des Hundes mit dem Hundeführer durch den Straßenverkehr ist besonderer Wert zu legen. Abteilung A: Unterordnung (Gesamtpunktzahl 100 Punkte) 1. Leinenführigkeit (30 Punkte) - Hörzeichen "Fuß" Ausführungsbestimmungen:
Von der Grundstellung aus hat der am Halsband angeleinte Hund seinem Hundeführer (HF) auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Durchführung:
Aus der Grundstellung hat der HF mit seinem Hund mindestens 40 Schritte geradeaus zu gehen ohne ein Halten zu zeigen. 2. Freifolgen (30 Punkte) - Hörzeichen "Fuß" Nach der Begrüßung ist der Hund in der Gruppe abzuleinen. Der HF hat die Führleine umgehend für den Hund nicht erkennbar zu tragen und geht mit seinem frei folgenden Hund aus der Gruppe. Nach einer Kehrtwendung geht er wieder zurück und zeigt die Übung in der Gruppe analog zur Leinenführung. Auf Anweisung des LR verlässt die Gruppe dann den Übungsplatz. Aus der Grundstellung heraus beginnt nun der HF die Reihenfolge analog zur Übung Leinenführigkeit. 3. Sitzübung (15 Punkte) - Hörzeichen "Sitz", "Fuß" Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgendem Hund mindestens 10 Schritte geradeaus. Auf das Hörzeichen "Sitz" hat sich der Hund schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 20 Schritten dreht der HF sich um. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite wieder deutlich die Grundstellung ein. Ausführungsbestimmungen: Der Hund hat ruhig auf seinem Platz sitzen zu bleiben, bis die Übung beendet ist. Wenn sich der Hund anstatt sich zu setzen, hinlegt oder stehen bleibt, werden hierfür bis zu 7 Punkte abgezogen. Nachlaufen, zögerndes Setzen etc. sind fehlerhaft. 4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (15 P.) - Hörzeichen "Platz", "Hier", "Fuß" Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgendem Hund mindestens 10 Schritte geradeaus. Auf das Hörzeichen "Platz" hat sich der Hund sofort hinzulegen. Ohne andere Einwirkung auf den Hund und ohne sich umzudrehen geht der HF noch mindestens 20 Schritte weiter geradeaus, dreht sich dann zu seinem Hund um und bleibt in Grundstellung stehen. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund mit dem Hörzeichen "Hier" heran. Freudig in schneller Gangart und in gerader Linie hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht und gerade vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund links neben seinen HF zu setzen. Ausführungsbestimmungen: Bleibt der Hund stehen oder setzt sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so sind hierfür bis zu 7 Punkte abzuziehen. Nachlaufen, zögerndes Hinlegen etc. hat Punktabzug zur Folge. 5. Ablegen unter Ablenkung (10 Punkte) - Hörzeichen "Platz", "Sitz" Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund in etwa 20 Schritt Entfernung ab und zwar ohne die Führleine oder einen anderen Gegenstand bei dem Hund zu belassen. In Sicht des Hundes bleibend entfernt sich der HF etwa 20 Schritte und bleibt ruhig stehen. Der Hund wird jeweils vor der letzten Übung des vorführenden Hundes abgeholt, dabei hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Sitz" zunächst zu setzen, bevor er angeleint wird. Ausführungsbestimmungen: Der Hundeführer hat auf dem ihm zugewiesenen Platz innerhalb des Prüfungsgeländes so lange ruhig stehen zu bleiben, bis er vom LR aufgefordert wird, den Hund abzuholen. Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen und zu frühes Aufstehen beim Abholen sind fehlerhaft. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Verlässt der Hund vor Beendigung der Übung 3 des anderen Hundes den Ablegeplatz, werden alle Punkte abgezogen. Abteilung B: (Verkehrssicherheitsprüfung) Gesamtpunktzahl 100 Punkte Allgemeines:
Die Übungen müssen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze) mit mäßigem Verkehr durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden. 1. Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr(20 Punkte): Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Leistungsrichter folgt dem Hundeführer in angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des Hundeführers bleibend - willig folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gleichgültig verhalten. Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten (Jogger) geschnitten. Kurze Zeit später überholt den Hundeführer von hinten ein dicht vorbeifahrender Radfahrer auf dem Radweg oder der Fahrbahn. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen Hundeführer und dem vorbeifahrenden Rad befindet. Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben. Danach macht der Hundeführer kehrt, geht auf den nachfolgenden Leistungsrichter zu, bleibt bei diesem stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich mit ihm. Der Hund darf hierbei stehen, liegen oder sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten. Ausführungsbestimmungen:
Läuft der Hund an strammer Leine, so sind bis zu 2 Punkten abzuziehen. 2. Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen (20 Punkte): Auf Anweisung des Leistungsrichters bewegt sich der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund inmitten stärkeren Passantenverkehrs. Der Hundeführer hat zwischendurch einmal zu halten. Der Hund hat sich auf das Hörzeichen „Sitz“ zügig zu setzen. Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle mit außergewöhnlichen Geräuschen einzuflechten (vorbeifahrende Züge an einer Bahnstrecke, Durchschreiten einer Unter- oder Überführung, Straßenbahn oder Busse usw.). Der Hund soll auch im starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlichen Geräuschen seinem Hundeführer aufmerksam, willig und unbeeindruckt folgen. (geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: belebte Plätze, Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe usw.). Bei den Passanten ist darauf Wert zu legen, dass z. B. gehbehinderte Personen, Kinder, Kinderwagen, Personen mit Regenschirm, sich untypisch verhaltende Personen usw. zur Verfügung stehen! Ausführungsbestimmungen:
Läuft der Hund an strammer Leine, so sind bis zu 2 Punkten abzuziehen. 3. Verhalten gegenüber motorisierten Fahrzeugen (20 Punkte): Mit seinem angeleinten Hund geht der HF an einigen Autos vorbei. Bei einem Fahrzeug wird eine Tür geöffnet und ev. der Motor angelassen. Ein Autofahrer hält bei dem Hundeführer an und fragt ihn nach dem Weg. Hierbei hat sich der Hund auf Anweisung des HF zu setzen oder zu legen. Er soll sich von den Geschehnissen um ihn herum nicht beeindrucken lassen. Ausführungsbestimmungen: Folgt der Hund nicht an loser Leine sind bis zu 2 Punkten abzuziehen. Führt der Hund das Hörzeichen „Sitz“ oder „Platz“ nicht aus, so sind 2 Punkte abzuziehen. Springt der Hund am Auto hoch, so sind alle Punkte abzuziehen, die Prüfung ist dann nicht bestanden. 4. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes und
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit dem angeleinten Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters an und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der Hundeführer begibt sich dann für zwei Minuten außer Sicht des Hundes in ein Geschäft oder in einen Hauseingang. Ausführungsbestimmungen:
Verhält sich der Hund nicht ruhig, sind bis zu 5 Punkten abzuziehen. 5. Gehorsamsüberprüfung im Verkehr (20 Punkte): An geeigneter Stelle (Nebenstraße, wo auch sonst das Ableinen eines Hundes möglich und üblich ist) leint der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters seinen Hund ab und lässt ihn zwanglos und ohne weitere Einwirkung laufen. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer seinen Hund zu sich heran und leint ihn an. Der Hund soll schnell zum Hundeführer zurückkehren und sich willig anleinen lassen. Ein zwei- bis dreimaliges Hörzeichen ist erlaubt. Ob der Hund sich nach der Rückkehr zum Hundeführer zum Anleinen vor diesen setzt oder ob er stehend angeleint wird, bleibt dem Hundeführer überlassen. Ausführungsbestimmungen:
Kommt der Hund nach 3maligen Rufen nicht heran, so sind bis zu 10 Punkten abzuziehen. Lässt sich der Hund nicht anleinen sind 5 Punkte abzuziehen. Anmerkung:
Der Leistungsrichter muss stark störende Hunde (Raufer und stark belästigende Hunde) sofort aus der Prüfung nehmen. Die Prüfung gilt dann als nicht bestanden. Qualifikation zur IRV-Verbandsmeisterschaft: In beiden Abteilungen (A und B) muss eine einmalige Qualifikation mit jeweils 85 Punkten erreicht werden. |
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