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News & Infos März 2023


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Änderungen Prüfungsordnung(en)

(Verfasser: PflGr99)   von: Hauptverband

Das Mindestalter für die folgenden Prüfungen werden entsprechend angehoben bzw. die Höhe der Meterhürde der GHP abgesenkt. Die geänderten Angaben gelten ab sofort. Die PO wird zeitnah geändert und Euch zur Verfügung gestellt. Auf der Homepage wird die Abfrage der PO bis zur Änderung inaktiv gesetzt. MfG Ludger Kohls

Prüfung Alter (neu)
VB 14 Monate
SchH A 18 Monate
SchH I 18 Monate
SchH II 20 Monate
SchH III 24 Monate
GHP A 18 Monate
GHP I 18 Monate
GHP II 20 Monate
GHP III 24 Monate
FH I 16 Monate
FH II 18 Monate
FH III 24 Monate
Ausdauer 18 Monate
10 km 14 Monate
Wachhund 18 Monate
Rettungshundeeig. 18 Monate
   
Breitensport  
Großrassen 15 Monate
Großrassen / Laufen 12 Monate
Kleinrassen 13 Monate
Kleinrassen / Laufen 12 Monate
   
Meterhürde GHP 80 cm


Info unserer Tierschutzbeauftragten

(Verfasser: PflGr99)   von: Hauptverband

Liebe Mitglieder, Hundeliebhaber, Züchter, Aussteller und Hundesportler!
Wie auf dem Verbandstag 2022 angeregt, sind nun vor kurzem Vertreter aller im IRV e.V. tätigen Ausschüsse zusammengekommen, um die nächsten Schritte im Bezug auf das neue Tierschutzgesetz ( Bezug auf Qualzuchten und Qualzuchtmerkmale ) zu besprechen und unsere Verfahrensweise zu überdenken und ggf. neu zu gestalten.
 
Wir konnten die Erfahrungen im Austausch mit diversen Veterinärämtern gewinnen, dass es wohl doch einige unterschiedliche Auslegungen der Ämter zum Tierschutzgesetz gibt und daher auch die Verfahrensweisen variieren.
 
Dies gibt uns die Möglichkeit mit einigen Einschränkungen unsere Ausstellungen wieder zum Treffpunkt für Aussteller, Züchter und Hundefreunden werden zu lassen und ebenso den sportlichen Anreiz für Veranstaltungen für Gehorsam und Leistungsmerkmale auf unseren Übungsplätzen anzubieten.
 
Den Ausstellung treibenden Gruppen möchten wir gerne eine Definition an die Hand geben, um bereits in den Flyern zur Ausstellung eine klare Aussage zu unserer Auslegung zum Tierschutzgesetz an interessierte Aussteller und Hundefreunde weiterzugeben. Die Sporttreibenden Übungsplätze sollten ebenfalls unter der Anwendung des neuen Tierschutzgesetzes die, auch hier anzuwendenden Regeln einhalten und unter den Teilnehmern als Basisvoraussetzungen festlegen.
 
Die rechtliche Seite konnte ebenfalls geklärt werden. Für das Richteramt ausübende Personen entfällt die Haftung. Jedoch ist der Besitzer auf Ausstellungen und - / ggf. Teilnehmer des Tieres an Sportveranstaltungen in jedem Fall bei Nichtbeachtung der aufgestellten Regeln haftbar. Soweit die Neuigkeiten aus der Zusammenkunft der Ausschüsse
 
Jutta Mann
Tierschutzbeauftragte


Änderung Zuchtordnung ab 2023

(Verfasser: PflGr99)   von: Hauptverband

Auf Grund der neuen Tierschutz-Hundeverordnung wurde die Zuchtordnung ab 2023 wie folgt geändert:
HD A darf uneingeschränkt mit HD A und HD B-Übergangsform verpaart werden.
HD B-Übergangsform darf nur mit HD A verpaart werden.
HD C/D/E haben Zuchtverbot.
 
ED 0 darf uneingeschränkt mit ED 0 und ED-Übergangsform verpaart werden.
ED-Übergangsform darf nur mit ED 0 verpaart werden.
ED 1/2/3 haben Zuchtverbot.
 
Alle Zuchttauglichkeiten, die bis zu 31.12.2022 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit!



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